Rede von »Rassismus Tötet!« – Leipzig auf der Kundgebung des Ladenschlussbündnisses gegen den Nazi-Trainingsort im ehemaligen KZ-Außenlager in der Kamenzer Straße 10/12 unter dem Motto »Erinnern. Kämpfen.«.
Bis zum Jahr 1996 betreibt der damals 43-jährige Bernd G. in Leipzig-Wahren gemeinsam mit seinem Lebensgefährten einen Laden und steht offen zu seiner homosexuellen Lebensweise. In der Nacht vom 7. auf den 8. Mai wird Bernd G. von drei Neonazis ermordet.
In der Nacht zum 8. Mai wird Bernd Grigol von den Tätern Michael L., Rainer S. und David D. mit den Worten „Hau ab, du schwule Ratte” angegriffen, geschlagen und getreten. Sie werfen einen Ziegelstein auf seinen Kopf und fügen ihm mindestens 36 Messerstiche zu. Bernd G. stirbt laut Gerichtsmedizin an einem Genickbruch. Danach rufen die Täter einen Bekannten an, der den Leichnam in einen Steinbruch in Ammelshain bei Leipzig wirft. Erst zehn Tage später wird die Leiche gefunden.
»In dieser Umgebung fühlen sich Faschos sicher und wohl« (Klarofix, 1996)
Der damalige »Schwulenbeauftragte« der Stadt Leipzig, die Bezeichnung wurde von der Stadt seinerzeit wirklich vergeben, bezeichnet Wahren als »Zentrum rechter Übergriffe auch auf Schwule«. Dennoch findet das homosexuellenfeindliche Motiv der Täter in der öffentlichen Debatte keinerlei Beachtung. Nach dem Leichenfund sucht die Polizei zunächst nach Spuren im sogenannten »Schwulenmilieu«.
Auch die anfangs zuständige Kripo Grimma ermittelt ausschließlich im persönlichen Umfeld des Opfers. Erst eine videografische Aufnahme, die einen der Mittäter beim Benutzen der Geldkarte des Bernd G. zeigt, bringt die Polizei auf die Spur der vier Nazis. Die Anwohner_innen von Wahren wollen in der Tatnacht weder etwas Ungewöhnliches gesehen, noch gehört haben. Sie seien an den Lärm nächtlicher Auseinandersetzungen und Hilferufe gewöhnt, so die öffentliche Erklärung. Rassistische, sozialdarwinistische und homosexuellenfeindliche Äußerungen und Gewalttaten scheinen für sie zumindest nicht weiter problematisch, oder scheinen gar wie bei den Tätern Teil des eigenen Weltbildes zu sein.
Auch im anschließenden Gerichtsprozess spielt der rechte Hintergrund der Täter keine Rolle: Weder eine Razzia im Umfeld der Täter in der Gottlaßstraße 5 (unmittelbar am Tatort gelegen), bei der rechtes Propagandamaterial sichergestellt wird, noch der stetige Besuch einschlägig bekannter Neonazis an den Prozesstagen veranlassen das Gericht dazu, die Motivlage der Täter ernst zu nehmen. In der Urteilsbegründung verweist der Richter letztlich auf »Lust und Laune an körperlicher Misshandlung « als Tatmotiv.
Im anschließenden Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof werden der Hauptschuldige zu vierzehneinhalb Jahren und seine beiden Komplizen zu acht bis zehn Jahren Haft verurteilt.
Homosexuellenfeindlichkeit als gesamtgesellschaftliches Problem
Homosexuellenfeindlichkeit ist dabei eine Ideologie, die auf der Annahme von Zwei-Geschlechtlichkeit und Heterosexualität beruht, wobei ein traditionelles Familienbild sowie eine patriarchale Gesellschaftsordnung dafür prägend sind. Im Denken unterscheiden sich die hier ansässigen Neonazis und die so genannte „Mitte der Gesellschaft“ nicht:
Abgewertet und ausgeschlossen werden jene, die sich dem nicht fügen. So kann lediglich von einer scheinbaren Akzeptanz von Homosexualität in der bundesdeutschen Gesellschaft ausgegangen werden, in der sich Homosexuelle „outen“ und ihre Sexualität rechtfertigen müssen, wodurch eben jene Abweichung von der heterosexuellen Norm geschaffen wird. Homosexuelle gelten solange als akzeptiert, wie sie ihre Sexualität nicht nach außen ausleben. Die Existenz von Inter*- und Trans*personen verneint jenes Weltbild vollkommen.
Gewalt und Diskriminierung gegenüber Homo- und Bisexuellen sowie gegenüber Trans* und Inter*geschlechtlichen Personen stellt damit weniger einen Normbruch dar, sondern dient vielmehr der Verlängerung einer Norm. Gewalt und Diskriminierung etabliert und manifestiert bestehende heterosexistische und patriarchal-geprägte Machtverhältnisse.
Homosexuellenfeindlichkeit hat eine lange historische Tradition in Deutschland. Im Nationalsozialismus erfuhr das Ressentiment eine mörderische Radikalisierung, Homosexualität galt als »volksfeindlich « und »widernatürlich«. Mit Hilfe einer Verschärfung des §175 im Strafgesetzbuch stellten die Nationalsozialisten jede homosexuelle Handlung beziehungsweise schon deren Anbahnung unter Strafe und leiteten eine systematische Verfolgung schwuler Männer ein. Während Homosexualität bei Frauen infolge des hierarchischen, männerfixierten Geschlechterbilds der Nazis geächtet, jedoch nur in Ausnahmen verfolgt wurde, verschleppten die Nazis tausende schwule Männer in Konzentrationslager. Vermutlich 60 Prozent der mit einem Rosa Winkel gekennzeichneten Inhaftierten wurden dort ermordet. In der Nachkriegszeit galt der verschärfte §175 in der BRD bis 1969 unverändert weiter und wurde erst 1994 gänzlich abgeschafft, in der DDR galt die nicht-verschärfte Variante des Paragrafen bis 1968. Die Rehabilitation oder gar eine Entschädigung daraufhin Verurteilter steht bis heute aus.
Auch gegenwärtig werden heterosexuelle Beziehungen als »natürlich«, homosexuelle demgegenüber als »widernatürlich « wahrgenommen. Solche Argumente gehen oft mit reaktionären Ansichten einher und knüpfen häufig an religiöse Wertvorstellungen an. Menschen, die ihre Homosexualität offen leben, erfahren oft gesellschaftlichen Ausschluss oder sind wegen ihrer Lebensweise körperlicher Gewalt ausgesetzt. Auch wenn nicht-heterosexuelle Lebensvorstellungen heute weitgehend akzeptiert scheinen und vor allem von institutioneller Seite liberaler behandelt werden, bleiben diese Emanzipationsprozesse immer prekär und können Betroffene alltäglicher Diskriminierung nur begrenzt schützen.
So sind etwa Mitglieder der sächsischen CDU wiederholt durch solche Äußerungen aufgefallen, wie bei einem pseudowissenschaftlichen »Umpolungsseminar « von Dr. med. Christl Ruth Vonholdt, die »Heilungsmöglichkeiten« und deren Umsetzung propagiert. Die mangelnde Akzeptanz anderer Lebensvorstellungen kann dabei schnell in offene Gewalt gegenüber Homosexuellen übergehen. Die Täter sehen sich oft als Verteidiger eines rassistisch und natürlich begründeten Kollektivs, dem Homosexualität als schädlich, krank oder gar lebensunwert erscheint und in dem Homosexuelle ihre vermeintliche Reproduktionspflicht innerhalb der Gesellschaft nicht erfüllen.
Wie auch bei anderen Betroffenen rechter Gewalt geht die gesellschaftliche Stigmatisierung so den konkreten Gewalttaten voraus. Dass sich die Gewalt jedoch keineswegs willkürlich gegen bestimmte Menschen richtet, wird wie beim Mord an Bernd G. oft ausgeblendet.